Kosten & Abrechnung
Einfach, transparent und unkompliziert – mit oder ohne Pflegegrad.
Mit Pflegegrad
Ab Pflegegrad 1 über die Pflegekasse
Als anerkannte Anbieterin nach § 45a SGB XI in Niedersachsen können meine Leistungen bereits ab Pflegegrad 1 über den monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) der Pflegekasse in Anspruch genommen werden.
- Anerkannte Anbieterin nach § 45a SGB XI in Niedersachsen
- Nutzbar ab Pflegegrad 1
- Abrechnung über den monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
- Keine Zuzahlungen und keine versteckten Kosten
Ohne Pflegegrad
Privatleistung
Selbstverständlich können Sie meine Unterstützung auch ganz ohne Pflegegrad als Privatleistung in Anspruch nehmen. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch transparent über die anfallenden Kosten.
- Jederzeit buchbar, unabhängig von Pflegegrad
- Transparente Kosteninformation im Erstgespräch
- Flexibel nach individueller Absprache
Gut zu wissen
So einfach läuft die Abrechnung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Muss ich mich selbst um die Abrechnung kümmern? | Nein. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung direkt über die Pflegekasse beziehungsweise die beauftragte Abrechnungsstelle. |
| Kann ich Leistungen auch ohne Pflegegrad nutzen? | Ja, ganz selbstverständlich als Privatleistung. |
| Muss ich einen langfristigen Vertrag abschließen? | Nein. Mir ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Entscheidung wohlfühlen – die Einzelheiten besprechen wir transparent und persönlich. |
| Ist das Erstgespräch kostenlos? | Ja, das unverbindliche Kennenlernen ist immer kostenlos. |
Fragen zu Ihren persönlichen Kosten?
In einem kostenlosen Erstgespräch erkläre ich Ihnen gerne, welche Möglichkeiten für Sie infrage kommen.